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AGB

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Wir sind für Sie da! Als Partner für den Privatkundenbereich, als auch für Architekten, Bauunternehmer, Inneneinrichter und Tischler im Objektbereich; von der Einstiegsküche bis zur Designküche.

Wir beraten Sie und finden mit Ihnen das passende Angebot.

Firmensitz:
ofco GmbH
Im Bürgergarten 4
58636 Iserlohn

Ausstellung:
ofco GmbH
c/o Forum26 Designwerkstatt
Industriestraße 58
32289 Rödinghausen
T 0 52 26 – 4 53 86 80

info(at)ofco-kuechen.de
www.ofco-kuechen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ofco GmbH, Im Bürgergarten 4, 58636 Iserlohn

  • 1. Preise

  • a) Die Preise sind Festpreise, die Umsatzsteuer wird separat in Rechnungen ausgewiesen.

  • b) Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Angebotsumfang und damit im Kaufpreis enthalten sind, werden zu dem vereinbarten Preis gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

  • 2. Änderungsvorbehalt

  • a) Serienmäßig hergestellte Produkte werden nach Muster oder Abbildung oder beschriebener Spezifikation verkauft

  • b) Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Mustern oder Ausstellungsstücken bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (insbes. Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.

  • 2. Änderungsvorbehalt

  • a) Serienmäßig hergestellte Produkte werden nach Muster oder Abbildung oder beschriebener Spezifikation verkauft

  • b) Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Mustern oder Ausstellungsstücken bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (insbes. Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.

  • 3. Retouren/Fotoküchen

  • a) Sofern die gelieferten Produkten Retouren oder Fotoküchen sind, handelt es sich um gebrauchte Waren. Die Eigenschaft als gebrauchte Ware wird durch uns bereits auf dem Angebot vermerkt.

  • b) Retouren und Fotoküchen sind als gebrauchte Ware von Ihrer Beschaffenheit und Güte nicht vergleichbar mit neu gelieferten Markenküchen. Deshalb werden diese im Verhältnis zur neu gelieferten Markenküche zu einem verminderten Kaufpreis angeboten

  • 4. Lieferfrist

  • a) Angegebene Lieferzeiten sind ca. Angaben nach Kalenderwochen und keine vereinbarten festen Lieferfristen oder Liefertermine. Feste Lieferfristen oder Liefertermine müssen in Textform vereinbart und bestätigt werden, sonst haben diese keine Gültigkeit. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss zu laufen.

  • b) Werden nach Vertragsabschluss Vertragsänderungen in Textform vereinbart, sind erforderlichenfalls auch die Liefertermine und Lieferfristen neu in Textform zu vereinbaren.

  • c) Hängt die Herstellung der gekauften Ware von einer Mitwirkung des Käufers ab, insbesondere von der Bekanntgabe von Maßen, der Übergabe von Mustern oder Plänen, so beginnt die in der Bestellung genannte Lieferfrist erst zu laufen, wenn diese Handlung erfolgt ist.

  • d) Hängt die Herstellung der gekauften Ware von einer Vorauszahlung oder Anzahlung des Käufers ab, so beginnt die in der Bestellung genannte Lieferfrist erst zu laufen, wenn diese vereinbarte Zahlung auf einem Konto der ofco GmbH eingegangen ist.

  • e) Der Besteller kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder, wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

  • f) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

  • g) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

  • 5. Eigentumsvorbehalt

  • a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

  • b) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

  • c) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

  • d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  • 6. Bonität

  • a) Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in der begründeten Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

  • b) Der Verkäufer pflegt im Rahmen des Kreditverkehrs den handelsüblichen Informationsaustausch mit der Schutzgemeinschaft allgemeine Kreditsicherung (Schufa) unter Beachtung der Datenschutzvorschriften. Alle persönlichen Daten werden vom Verkäufer vertraulich behandelt.

  • 7. Gewährleistungsbedingungen

  • a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

  • b) Für Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder mangelnder Pflege sowie durch normale Abnutzung (Verschleiß) entstehen, übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung. Durch Lichteinwirkung bedingte Farbänderungen gelten nicht als Mangel.

  • c) Für Elektrogeräte, Mischbatterien, deren Zuleitungen gelten zusätzlich die jeweiligen Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche uns gegenüber werden dadurch nicht berührt.

  • d) Bei Elektro-Geräten: Bitte wenden sie sich an den Werkskundendienst des in den jeweiligen Bedienungsanleitungen genannten Herstellers.

  • e) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

  • f) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

  • g) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

  • h) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistung 1 Jahr gerechnet ab Gefahrübergang. Sollte der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB sein, ist die Gewährleistung bei gebrauchter Ware ausgeschlossen. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

  • 8. Haftung

  • a) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

  • b) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

  • c) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  • 9. Sonstiges

  • a)Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Hauptsitz der ofco GmbH, in Iserlohn.

  • b) Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist Gerichtsstand der Sitz der ofco GmbH, in Iserlohn.

  • c) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  • d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  • Ofco GmbH, Iserlohn, Stand, Januar 2021

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